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Deutschland "Heimat" genannt: Polizei führt Schülerin aus Unterricht ab

Die Polizei führt eine Schülerin aus dem Unterricht ab, um ihr im Lehrerzimmer eine "Gefährderansprache" zu halten. Ihr Vergehen: Sie hatte ein AfD-Werbevideo mit den Schlümpfen auf TikTok gepostet – und Deutschland "Heimat" genannt. Der Direktor rief daraufhin die Polizei.
Deutschland "Heimat" genannt: Polizei führt Schülerin aus Unterricht abQuelle: www.globallookpress.com © imago stock&people

In Ribnitz-Damgarten in Mecklenburg-Vorpommern hat die Polizei eine 16-jährige Schülerin aus dem Unterricht geholt und ins Lehrerzimmer geführt, um ihr dort eine sogenannte Gefährderansprache zu halten. Das berichtet die Zeitung Junge Freiheit, die mit der Mutter des Mädchens reden konnte.

Der Anlass für den Polizeieinsatz, der am 27. Februar stattfand, war demnach ein Video, das das Mädchen auf TikTok gepostet hatte. Die Mutter erklärte gegenüber der Zeitung:

"Da heißt es, da die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam haben: Die Schlümpfe sind blau und Deutschland auch. Das war wohl ein witziger AfD-Werbe-Post. Und dann hat sie einmal gepostet, dass Deutschland kein Ort, sondern Heimat ist."

Die Polizei bestätigte gegenüber dem Blatt den Vorgang. Ein Sprecher der Polizeiinspektion Stralsund erklärte, dass der Direktor die Polizei gerufen habe:

"Gegen 09:45 Uhr informierte der Schulleiter die Polizei über einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine 17-jährige Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Es wurde ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen."

Die drei Beamten hätten den Sachverhalt aufgenommen, "jedoch ein Anfangsverdacht einer Straftat konnte mithin nicht festgestellt werden", so der Sprecher. Er beschreibt das weitere Vorgehen der Polizisten wie folgt:

"Nach der Feststellung, dass nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen scheint, wurde mit der Schülerin eine Art "Gefährderansprache", hier ein normenverdeutlichendes Gespräch gemäß Paragraph 13 SOG M-V geführt, um letztlich auch aufzuzeigen, dass es Straftatbestände wie § 86a StGB und andere gibt."

Der Paragraph 86a des StGB behandelt das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen".

Die Mutter beschreibt gegenüber der Jungen Freiheit, wie ihre Tochter aus dem Unterricht im Chemieraum geholt wurde: 

"Meine Tochter erzählte mir später, dass die drei Polizisten plötzlich im Raum standen und sie abholten. Das ist das, was mich so unfassbar wütend gemacht hat."

Die Beamten hätten ihre Tochter durch die ganze Schule eskortiert:

"Als ob sie eine Verbrecherin sei. Durch die ganze Schule hindurch. Da sind über 500 Schüler drauf. Es ist unglaublich. Und dann ging es das ganze Schulgebäude hindurch zum Lehrerzimmer."

Im Lehrerzimmer hätten die Polizisten das Mädchen dann in Anwesenheit des Schulsekretärs ermahnt, auf derartige Posts in Zukunft zu verzichten:

"Und dann sagten die Polizisten zu meiner Tochter, dass zu ihrem eigenen Schutz die Beamten sie darum bitten möchten, solche Posts in Zukunft zu unterlassen. Die wussten also vorher, was meine Tochter gepostet hatte, sie wussten, dass es nicht strafbar war und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit."

Die Mutter bezeichnet das Vorgehen der Polizei als "Stasischeiße". Sie habe den Direktor angerufen und gebeten, doch zuerst mit ihr zu sprechen, wenn er der Meinung sei, mit ihrer Tochter stimme etwas nicht:

"Da sagte der Direktor zu mir, dass er das nicht dürfe, er habe die Auflage, sofort die Polizei zu informieren."

Das Innen- und das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern ließen die Fragen der Zeitung unbeantwortet und verwiesen auf die Polizei. Enrico Schult, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kündigte an, den Vorfall im Schweriner Landtag diskutieren zu wollen.

Die Schulen würden immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei genutzt, so Schult gegenüber der Jungen Freiheit. Ein Schulleiter habe sich zuerst vor seine Schüler zu stellen oder das Gespräch mit den Eltern zu suchen, statt gleich die Polizei zu rufen. Sollte es eine entsprechende Anordnung des Bildungsministeriums geben, müsse dies politische Konsequenzen haben. 

Anmerkung der Redaktion vom 15.03: In einer ersten Version des Textes hieß es irrtümlich, der beschriebene Vorfall habe sich im Januar ereignet. 

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