
Auch in Friedenszeiten und im NATO-Ausland: Pistorius will totale Dienstpflicht für Reservisten

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will Reservisten künftig auch in Friedenszeiten zum Dienst verpflichten können. Wie mehrere deutsche und internationale Medien am Mittwoch meldeten, arbeitet sein Ministerium derzeit den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Reserve" aus, mit dem Ziel, diesen bis zum 1. Juli 2026 im Kabinett einzubringen.
Zuerst berichtete Table.Briefings darüber, inzwischen hat das Bundesverteidigungsministerium einen Referentenentwurf auf seiner Webseite veröffentlicht.

Nach der bisherigen Rechtslage können Bundeswehrreservisten außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen herangezogen werden. Setzt sich Pistorius durch, sollen sie künftig grundsätzlich jederzeit zum Einsatz "im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung, die der Erfüllung des Verfassungsauftrages der Streitkräfte dienen" zwangsverpflichtet werden.
Im Ausland außerhalb der EU und der NATO sollen Reservisten allerdings auch weiterhin nur auf freiwilliger Basis eingesetzt werden können. Die Dauer der Heranziehung zum Dienst ist in dem Referentenentwurf nach der Länge des abgeleisteten Wehrdienstes gestaffelt und variiert zwischen 3 und 12 Wochen pro Jahr. Darüber hinaus kann die Bundesregierung "nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes"
unbefristete Reservedienstleistungen anordnen, die auf die zeitlich beschränkten jährlichen Dienstpflichten nicht angerechnet werden.
Neu geregelt werden sollen auch die Altersgrenzen der Dienstpflicht für Reservisten. Diejenigen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten bis zum Monat ihres 45. Geburtstags herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufssoldat oder Soldat auf Zeit war, würde bis zum 65. Geburtstag Reservist mit Dienstleistungspflichten bleiben. Eine verpflichtende Heranziehung zum unbefristeten Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem die Reservistin oder der Reservist 60 Jahre alt wird.
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