
Maut-Skandal: Ex-Verkehrsminister Scheuer muss vor Gericht

Im Jahr 2020 war der vormalige Verkehrsminister Andreas Scheuer in Berlin geladen, um vor dem sogenannten Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags seine Auffassung zu den abgeschlossenen Verträgen vorzutragen. Die Inhalte der Aussage des CSU-Politikers führten nach Jahren der Ermittlungen im Vorjahr zu einer Anklage, die das Landgericht Berlin nun zugelassen hat, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte.

Die Vorbereitungen zur Einführung einer Pkw-Maut begannen unter Verantwortung des Ex-Verkehrsministers Andreas Scheuer als ehrgeiziges Prestigeprojekt der CSU und wurden im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt. Das Planungsdesaster endete im Jahr 2023 nach einem juristischen Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den involvierten Betreiberfirmen. Beide Seiten einigten sich auf einen Vergleich über 243 Millionen Euro Schadensersatz zulasten der Steuerzahler.
Der CSU-Politiker war vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur im Kabinett Merkel IV.
Scheuer hatte zuvor im Oktober 2020 vor dem Untersuchungsausschuss in Berlin ausgesagt, dass es nach seiner Erinnerung kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben habe, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu verschieben. Diese Aussage führte im Vorjahr zur Anklageerhebung durch die Berliner Staatsanwaltschaft, die seitens des Landgerichts Berlin nun zugelassen wird.
Die Anklage wirft dem 51-Jährigen vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags bewusst gelogen zu haben. Mitangeklagt ist der ehemalige Staatssekretär Gerhard Schulz. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und im Sommer 2021 abgeschlossen.
Laut der nun zugelassenen Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung im Jahr 2020 "bewusste Falschaussagen" gemacht haben. Auf explizite Fragen von Ausschussabgeordneten, ob vonseiten der Maut-Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide "entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können", wie die Staatsanwaltschaft den Angeklagten zur Last legt.
Scheuer hatte im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt, um unmittelbar im Anschluss eine Beratungsfirma zu gründen.
Wann der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer beginnt, ist laut Agenturmeldungen noch offen. Das Gericht sei bezüglich einer Terminklärung "mit den Beteiligten noch in der Absprache", wie eine Gerichtssprecherin nach Angaben der dpa mitteilte.
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