
Übernahme von MediaMarktSaturn durch JD.com einen Schritt weiter

Es könnte die chinesische Übernahme sein, die die Deutschen am deutlichsten merken ‒ der chinesische Handelskonzern JD.com ist heute einen Schritt näher an der Übernahme von MediaMarktSaturn.
Die Elektronikmärkte, die einst beide zum Metro-Imperium gehörten, sind Teil der Ceconomy AG, die 2017 von Metro abgespalten wurde, aktuell mehr als 1.000 Elektronikmärkte in zwölf Ländern betreibt und mit 50.730 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von etwa 23 Milliarden Euro erwirtschaftet. In Europa ist Ceconomy auch der viertgrößte Online-Händler nach Amazon, Otto und Zalando.

Im Vergleich dazu ist JD.com als größter chinesischer Einzelhändler gigantisch: Der 1998 gegründete Konzern hat mit etwa 570.000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von rund 170 Milliarden Euro.
JD.com hat bereits im Juli vergangenen Jahres ein Übernahmeangebot an Ceconomy gemacht und für 2,2 Milliarden Euro die Mehrheit der Aktien übernommen, die es bis November auf über 70 Prozent ausbaute. Allerdings ist diese Übernahme noch nicht endgültig, weil es zahllose Genehmigungen braucht.
Die Genehmigung des deutschen Kartellamts erhielt JD.com ohne Probleme, da dieses Unternehmen bisher auf dem deutschen Markt so gut wie gar nicht aktiv war. Die Genehmigung des deutschen Wirtschaftsministeriums wurde nun erteilt ‒ allerdings mit Auflagen, was den Umgang mit den Daten deutscher Kunden betrifft, und mit zusätzlichen Kontrollrechten für die Bundesregierung. Damit ist immerhin klargestellt, dass in Deutschland in der Übernahme keine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gesehen wird. Frankreich und Italien haben die Übernahme ebenfalls bereits abgenickt. Auf das Ergebnis in Spanien und Österreich wird noch gewartet.
Fehlt noch das letzte Hindernis: die EU-Kommission. Die hat bereits "vorläufige Bedenken" geäußert. Ende Mai erklärte sie: "Die vorläufige Untersuchung deutet darauf hin, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren." Die Entscheidung der EU-Kommission soll bis zum 2. Oktober fallen.
Auch wenn der Aktienkauf also bereits im vergangenen Sommer stattgefunden hat, findet der Eigentumsübergang erst statt, wenn all diese Genehmigungsprozesse abgeschlossen sind.
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