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Kinderporno-Skandal in Berlin: Dragqueen Jurassica Parka verurteilt – nur zehn Monate Bewährung

131 kinderpornografische Videos, eine einschlägige Vorstrafe und nun erneut eine Bewährungsstrafe: Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte Mario O., bekannt als Dragqueen Jurassica Parka, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Bereits 2023 war er wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften zu 11.200 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Kinderporno-Skandal in Berlin: Dragqueen Jurassica Parka verurteilt – nur zehn Monate Bewährung© Printscreen ZDF: Böhmi brutzelt

Berlin hat eine neue Justizgeschichte, die weit über einen einzelnen Strafprozess hinausreicht: Mario O., bekannt als Dragqueen Jurassica Parka, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Tiergarten wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nach den vorliegenden Berichten noch nicht rechtskräftig.

Der 46-Jährige gestand im Prozess sämtliche Vorwürfe. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im Juli 2025 hatten Ermittler auf elektronischen Datenträgern 131 kinderpornografische Videodateien mit einer Gesamtlänge von mehr als fünf Stunden sowie 28 Bilder gefunden. Hinzu kamen 17 Videos und weitere Bilder mit jugendpornografischem Material. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis aus den USA.

Damit endet die Geschichte allerdings nicht: O. war bereits 2023 rechtskräftig wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten hatte damals 160 Tagessätze zu je 70 Euro, insgesamt 11.200 Euro verhängt. Die Tat bezog sich auf eine Datei, die er 2021 über ein soziales Netzwerk verbreitet hatte.

Genau diese Vorgeschichte macht das jetzige Urteil politisch und gesellschaftlich heikel. Parka war über Jahre eine bekannte Figur der Berliner Drag-Szene. Die Kunstfigur moderierte Veranstaltungen, trat in Fernsehsendungen auf und war bei politischen sowie staatlichen Veranstaltungen präsent.

Noch 2025 moderierte O. eine Polizeigala in Berlin, obwohl gegen ihn zu diesem Zeitpunkt bereits ein neues Ermittlungsverfahren lief. Die Berliner Polizei soll von den neuen Vorwürfen seit März 2025 gewusst haben.

Viele Fragen bleiben offen: Wie konnte ein bereits rechtskräftig verurteilter Mann weiterhin für öffentliche Veranstaltungen engagiert werden und dabei Zugang zu Kindern oder staatlichen Einrichtungen erhalten? 

Wurde seine Vorstrafe vor solchen Auftritten überprüft? Waren das Umfeld von Kai Wegner, die Berliner Polizei oder andere Behörden über die Verurteilung von 2023 informiert? Und falls ja, wer entschied, dass weitere öffentliche Engagements trotzdem möglich waren?

Vor Gericht schilderte O. seine damalige Situation als Kontrollverlust. Er habe unter einer schweren Alkoholsucht "gelitten" und sich später einer 15-wöchigen Klinikbehandlung unterzogen. Nach eigenen Angaben befindet er sich weiterhin in Nachsorge. Die Richterin berücksichtigte sein Geständnis, seine Kooperation und seine Bemühungen um eine Behandlung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat auf Bewährung gefordert.

Die Bewährungsentscheidung ist damit aus der Logik des Strafprozesses heraus nachvollziehbar, aber sie beendet die öffentliche Frage nicht. Denn diesmal ging es nicht um eine einmalige Datei, die Jahre zurückliegt. Gegenstand des Verfahrens waren 131 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt sowie weiteres Material. Zugleich lag bereits eine einschlägige rechtskräftige Vorstrafe vor.

Vom gefeierten Symbol der Berliner Drag-Szene zum erneut verurteilten Straftäter wegen Kinder- und Jugendpornografie: Parka war Teil der Berliner Kultur- und Medienwelt, Jan Böhmermann trat mit ihm auf, Politiker ließen sich mit ihm fotografieren, staatliche und öffentlich geförderte Veranstaltungen beschäftigten ihn. Nun hat das Amtsgericht Tiergarten O. erneut wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verurteilt.

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