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Kommission empfiehlt: Sonderzahlung im Dezember, Gaspreisbremse erst 2023

Die Expertenkommission hat der Bundesregierung ein Zwei-Stufen-Modell zur Entlastung der Gaskunden vorgeschlagen. Die angekündigte Gaspreisbremse erfolgt demnach erst nach den Wintermonaten. Bis dahin erhalten die Bürger lediglich eine einmalige Sonderzahlung.
Kommission empfiehlt: Sonderzahlung im Dezember, Gaspreisbremse erst 2023Quelle: www.globallookpress.com © Kay Nietfeld

Nach der Übergabe des angeforderten Papiers an die Regierungsspitze am Montag in Berlin erläuterten drei Mitglieder der "Expertlnnen-Kommission Gas und Wärme" die Pläne anschließend in einer einberufenen Pressekonferenz.

So empfiehlt die Kommission der Bundesregierung "eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden für den Dezember". Diese Einmalzahlung soll laut der Nachrichtenagentur dpa "auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag", heißt es in dem Papier. Und weiter:

"Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse."

Diese wird dann voraussichtlich ab "Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024" erfolgen. Prof. Dr. Veronika Grimm von der Universität Erlangen-Nürnberg, Vorsitzende der Expertenkommission, erklärte dazu auf der Pressekonferenz:

"Das heißt, man bekommt quasi jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung."

Die vorgestellten Maßnahmen seien "nicht perfekt, bieten aber eine gute Orientierung für Hilfspakete", sagte der Co-Vorsitzende der Kommission, BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Die Kosten für die Entlastung im Winter 2022 sollen sich auf 5 Milliarden Euro belaufen, so Angaben auf der Pressekonferenz. Insgesamt werde mit einer Investitionshöhe von rund 96 Milliarden Euro gerechnet. Dadurch sollen 80 Prozent des Verbrauchs der Kunden dann staatlich subventioniert werden. Das Handelsblatt informiert dazu in einer redaktionellen Berechnung (Bezahlschranke) nach Bekanntgabe der Pläne:

"Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas muss sich nach Angaben von Verivox derzeit auf eine Gasrechnung von 4.108 Euro pro Jahr einstellen. Werden 80 Prozent des Verbrauchs auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt, sinkt die Gasrechnung bei den aktuellen Marktpreisen auf 2.742 Euro – das entspricht einer Entlastung von 1.366 Euro pro Jahr.

Single-Haushalte würden bei einem Verbrauch von 5.000 kWh um rund 342 Euro entlastet, Paare bei einem Verbrauch von 12.000 kWh um 820 Euro."

Laut dem Artikel weist Energieexperte Thorsten Storck vom Vergleichsportal Verivox jedoch darauf hin, dass, sollte sich die Gaspreisbremse auf Frühjahr 2023 verzögern, dies "sowohl die Entlastung als auch den zugrunde liegenden Jahresverbrauch" verzögern würde. Ein genauer Effekt der Maßnahme müsse "sich dann erst noch zeigen". Dass im Januar und Februar keine Kosten für Privatkunden übernommen werden, bis die Gaspreisbremse in Kraft tritt, rechtfertigte Grimm auf der Pressekonferenz "mit dem administrativen Aufwand".

Industrielle Firmen bekommen laut dem Papier keine Einmalzahlung. Für sie zahlt der Bund jedoch unmittelbar schon von Januar 2023 an, also zwei Monate früher. Der Gaspreis-Deckel plant dann "die Übernahme von 7 Cent pro Kilowattstunde beim Beschaffungspreis, was laut Industrieverband in etwa dem Endverbraucherpreis von 12 Cent entspricht".

Weiter heißt es in dem Kommissionspapier, dass der Betrag "bei der Einkommenssteuer als geldwerte Leistung angegeben und ab einer bestimmten Höhe besteuert" werden soll. Dadurch solle "ein sozialer Ausgleich erreicht werden".

Dem Papier zufolge sollten "die Versorger aller Kunden mit einem sogenannten Standard-Lastprofil – also praktisch alle Haushalts- und Gewerbekunden – die Monatsrechnung bei einer staatlichen Stelle einreichen", schreibt das Handelsblatt. Neben Gas- sollen danach "auch die Fernwärme-Rechnungen beglichen" werden können. Eine "genaue Abrechnung nach Verbrauch" solle es nicht geben, wurde demnach in dem Papier vorgeschlagen.

Kommissionsmitglied Grimm ergänzte auf der Pressekonferenz mit Blick auf die Privathaushalte, dass "die Versorger die einzelnen Haushalte nicht definieren können und sich vielmehr an der Anzahl der Anschlüsse orientieren" werden. Die Hausverwaltung müsse "also Abschläge bestimmen und die Zuschüsse aufteilen", erklärte Grimm auf der Veranstaltung.

Die Bundesregierung wird nun die Vorschläge prüfen und eine dementsprechende Entscheidung zu den Empfehlungen aussprechen. BDI-Präsident Russwurm wird mit den Worten zitiert:

"Entscheiden muss die Politik. Wir konnten nur Empfehlungen geben."

Für den 17. und den 24. Oktober sind weitere Sitzungen der Kommission geplant. Die endgültigen Arbeitsergebnisse sollen dann bis Ende des Monats vorliegen.

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